Ratgeber

Anforderungen an die Spielzeugsicherheit in EU und USA: EN 71, die neue Spielzeugsicherheitsverordnung, CPSIA und ASTM F963

Spielzeug gehört auf beiden Seiten des Atlantiks zu den am strengsten regulierten Verbraucherprodukten. Dieser Ratgeber zeigt, was heute in der EU und den USA gilt, was die neue EU-Spielzeugsicherheitsverordnung wann ändert und was Verkäufer vorhalten und in ihren Angeboten angeben müssen.

In der EU fällt Spielzeug unter die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, die durch die harmonisierten Normen der Reihe EN 71 gestützt wird. Eine neue Spielzeugsicherheitsverordnung, (EU) 2025/2509, ist bereits in Kraft und löst die Richtlinie ab dem 1. August 2030 ab. In den USA unterliegen Spielzeug und andere Kinderprodukte dem Consumer Product Safety Act in der Fassung des Consumer Product Safety Improvement Act von 2008 (CPSIA); ASTM F963-23 ist die verbindliche Spielzeugnorm.

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen für Katalog-, Beschaffungs- und Compliance-Teams. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt weder Prüfungen noch die Konformitätsbewertung oder Zertifizierung durch die verantwortlichen Stellen. Prüfen Sie die aktuellen amtlichen Texte und holen Sie für Ihre Produkte und Märkte qualifizierten Rat ein.

Heute in der EU: Spielzeugrichtlinie und CE-Kennzeichnung

Bis zum 31. Juli 2030 muss Spielzeug, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, die Richtlinie 2009/48/EG erfüllen. Der Hersteller bewertet die Konformität, erstellt die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung und bringt nach den Artikeln 16 und 17 die CE-Kennzeichnung an. Die Anwendung der harmonisierten EN-71-Normen begründet die Vermutung der Konformität mit den Anforderungen, die sie abdecken.

Spielzeug ist zudem in Artikel 4 Absatz 5 der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 aufgeführt. Es darf daher nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur (ein EU-Hersteller, ein Einführer, ein Bevollmächtigter oder in manchen Fällen ein Fulfilment-Dienstleister) dafür verantwortlich ist, die Erklärung bereitzuhalten und mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Name und Kontaktdaten dieses Wirtschaftsakteurs, einschließlich der Postanschrift, werden auf dem Produkt, seiner Verpackung, dem Paket oder einem beigefügten Dokument angegeben.

EN 71 und weitere harmonisierte Spielzeugnormen

Die harmonisierten Normen für Spielzeug sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2023/740 der Kommission aufgeführt. Die Tabelle gibt die konsolidierte Liste vom 14. September 2026 wieder, in die EN 71-4:2020+A1:2025 aufgenommen wurde. Prüfen Sie den aktuellen konsolidierten Beschluss, bevor Sie sich auf eine Fassung verlassen: Nur die zitierten Fassungen begründen eine Konformitätsvermutung.

Harmonisierte Spielzeugnormen, zitiert Stand 14. September 2026
NormThemaZitierte Fassung(en) und Hinweise
EN 71-1Mechanische und physikalische EigenschaftenEN 71-1:2014+A1:2018
EN 71-2EntflammbarkeitEN 71-2:2020
EN 71-3Migration bestimmter Elemente+A1:2021 und +A2:2024; A2 zitiert durch den Beschluss (EU) 2025/2519
EN 71-4Experimentierkästen für die ChemieEN 71-4:2020 und +A1:2025, aufgenommen am 14. Sep. 2026
EN 71-5Chemisches Spielzeug (Sets) außer ExperimentierkästenEN 71-5:2015
EN 71-7FingermalfarbenEN 71-7:2014+A3:2020
EN 71-8Aktivitätsspielzeug für den häuslichen GebrauchEN 71-8:2018
EN 71-12N-Nitrosamine und N-nitrosierbare StoffeEN 71-12:2016
EN 71-13Olfaktorische Brettspiele, Kosmetikkästen und GeschmacksspieleEN 71-13:2021+A1:2022 und +A2:2024
EN 71-14Trampoline für den häuslichen GebrauchEN 71-14:2018
EN 71-15Formamid in Spielzeugmaterialien aus SchaumstoffEN 71-15:2025, aufgenommen durch den Beschluss (EU) 2025/1785
EN 71-16Flammschutzmittel TCEP, TCPP und TDCPEN 71-16:2025, aufgenommen durch den Beschluss (EU) 2025/1785
EN IEC 62115Elektrisches SpielzeugEN IEC 62115:2020 (+A11:2020)

EU-Warnhinweise und Alterskennzeichnung

Artikel 11 und Anhang V der Richtlinie legen die Warnhinweisregeln fest. Sie sind eine häufige Ursache für Verstöße in Online-Angeboten, weil die Vorgabe zur Sichtbarkeit vor dem Kauf auch für Webshops gilt, nicht nur für physische Verpackungen.

  • Warnhinweise müssen Benutzungsbeschränkungen angeben: mindestens das Mindest- oder Höchstalter und gegebenenfalls erforderliche Fähigkeiten, das Gewicht und die Notwendigkeit der Aufsicht durch Erwachsene.
  • Den Warnhinweisen wird das Wort „Achtung“ vorangestellt.
  • Warnhinweise, die die Kaufentscheidung beeinflussen, etwa Mindest- oder Höchstalter, müssen vor dem Kauf sichtbar sein, auch wenn das Spielzeug online gekauft wird.
  • Spielzeug, das für Kinder unter 3 Jahren gefährlich sein könnte, trägt den Hinweis „Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten“, „Nicht geeignet für Kinder unter drei Jahren“ oder das Piktogramm 0–3, zusammen mit einem kurzen Hinweis auf die konkrete Gefahr (der auch in der Gebrauchsanleitung stehen darf). Der Warnhinweis wird nicht bei Spielzeug verwendet, das offensichtlich nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet ist.
  • Es gelten besondere Warnhinweise je Kategorie, zum Beispiel „Nur für den Hausgebrauch“ bei Aktivitätsspielzeug und „Nur unter direkter Aufsicht von Erwachsenen verwenden“ bei funktionalem Spielzeug, dazu weitere Texte für chemisches Spielzeug, Rollschuhe, Wasserspielzeug, Spielzeug in Lebensmitteln und anderes.
  • Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Warnhinweise und Sicherheitsanweisungen in ihrer Sprache oder ihren Sprachen abgefasst sind.

Die neue Spielzeugsicherheitsverordnung (EU) 2025/2509: Zeitplan

Die Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug ersetzt die Richtlinie durch eine unmittelbar geltende Verordnung. Sie ist bereits in Kraft, die meisten ihrer Pflichten gelten jedoch erst ab dem 1. August 2030. Spielzeug, das vor diesem Zeitpunkt richtlinienkonform in Verkehr gebracht wurde, darf auch danach weiter bereitgestellt werden.

Übergang von der Richtlinie 2009/48/EG zur Verordnung (EU) 2025/2509
DatumMeilenstein
26. November 2025Verordnung angenommen
12. Dezember 2025Im Amtsblatt veröffentlicht
1. Januar 2026Inkrafttreten; die Vorschriften zu notifizierten Stellen (Art. 28–44) und zu delegierten Befugnissen, zur Rolle der ECHA, zum Ausschuss und zu Sanktionen (Art. 49–55) gelten
Bis 31. Juli 2030Spielzeug wird nach der Richtlinie 2009/48/EG in Verkehr gebracht
1. August 2030Die Verordnung gilt vollständig; die Richtlinie wird aufgehoben. Richtlinienkonformes Spielzeug, das vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurde, darf weiter bereitgestellt werden
1. Februar 2031Nach der Richtlinie ausgestellte EG-Baumusterprüfbescheinigungen verlieren ihre Gültigkeit

Was sich durch die Verordnung ändert

Die größte strukturelle Änderung ist der digitale Produktpass (DPP). Nach Artikel 19 muss der Hersteller vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs einen DPP erstellen, der laut Erwägungsgrund 54 die EU-Konformitätserklärung ersetzt. Der DPP gilt je Spielzeugmodell, liegt in der Sprache oder den Sprachen des Mitgliedstaats vor, ist 10 Jahre lang verfügbar und über einen Datenträger mit einer dauerhaften eindeutigen Produktkennung verknüpft. Der Hersteller lädt außerdem die Produkt- und Wirtschaftsakteurskennungen in das EU-DPP-Register hoch. Anhang VI Teil I legt den Mindestinhalt fest: die Produktkennung; Angaben zu Hersteller, Bevollmächtigtem und verantwortlichem Wirtschaftsakteur; die Identifizierung des Spielzeugs mit einem Farbbild; den Warencode; das eingehaltene Unionsrecht; angewandte Normen oder gemeinsame Spezifikationen; gegebenenfalls die notifizierte Stelle; die CE-Kennzeichnung; gekennzeichnete allergene Duftstoffe; einen Kommunikationskanal; und den Anbieter des DPP-Backup-Dienstes.

Weitere Änderungen, die Produktdaten und Angebote betreffen:

  • Chemikalien: Stoffe, die als CMR der Kategorie 1A, 1B oder 2, als endokrine Disruptoren (menschliche Gesundheit) der Kategorie 1 oder 2 und in bestimmten anderen Gefahrenklassen eingestuft sind, sind verboten, ebenso absichtlich zugesetzte PFAS und gelistete Bisphenole. Technisch unvermeidbare Spuren sind zulässig, wenn das Spielzeug sicher bleibt.
  • Duftstoffallergene: Einige sind oberhalb von 10 mg/kg verboten; andere müssen auf dem Spielzeug, dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel und im DPP genannt werden, wenn sie in Mengen über 10 mg/kg vorhanden sind.
  • Warnhinweise müssen für den Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein, auch im Fernabsatz (Artikel 6 Absatz 3).
  • Lesbarkeit: das Wort „Achtung“ oder ein allgemeines Piktogramm von mindestens 10 mm, eine Schrift mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 mm (0,9 mm, wenn die größte Verpackungsfläche unter 80 cm² liegt) und ein Piktogramm „unter 36 Monaten“ mit einem Durchmesser von mindestens 10 mm.
  • Online-Marktplätze (Artikel 14) müssen Verkäufern ermöglichen, die CE-Kennzeichnung, die Warnhinweise und den DPP-Datenträger oder einen Weblink dazu anzuzeigen; nicht konforme Spielzeugangebote gelten nach dem Gesetz über digitale Dienste als illegale Inhalte.

USA: CPSIA und die Spielzeugnorm ASTM F963-23

In den USA ist ein Kinderprodukt ein Produkt, das ausschließlich oder überwiegend für Kinder bis einschließlich 12 Jahre konzipiert oder bestimmt ist. Spielzeug muss die verbindliche Spielzeugnorm in 16 CFR Part 1250 erfüllen, die ASTM F963-23 einbezieht und seit dem 20. April 2024 gilt. Abschnitt 4.2 und Anhang 5 (Entflammbarkeit) sowie Bestimmungen, die andere Vorgaben der CPSC oder der FDA wiedergeben, sind nicht Teil der verbindlichen Norm.

Im Dezember 2025 hat die CPSC Part 1250 um produktspezifische Anforderungen ergänzt: Wasserperlen in § 1250.4 (Größen- und Quellgrenzen, ein Acrylamid-Grenzwert und Warnhinweise) und Nackenschwimmhilfen in § 1250.5 (Leistung und Kennzeichnung). Prüfen Sie die Bekanntmachungen im Federal Register und das aktuelle eCFR auf Inkrafttretensdaten und etwaige Fristen für Prüfungen durch Dritte.

Children’s Product Certificates, Prüfung durch Dritte und eFiling

Jedes Kinderprodukt, das einer CPSC-Vorschrift unterliegt, benötigt ein Children’s Product Certificate (CPC), das auf der Prüfung durch ein von der CPSC anerkanntes Drittlabor beruht (16 CFR 1107 und 1110). Bei Importen stellt der Importeur die Bescheinigung aus, bei im Inland hergestellten Produkten der Hersteller oder, bei Handelsmarken, der Private Labeler. Ein Zertifikat deckt ein Produkt ab. Es muss in englischer Sprache vorliegen, Vertriebspartnern und Händlern zur Verfügung gestellt und der CPSC oder der CBP innerhalb von 24 Stunden nach Anforderung zugänglich gemacht werden; die Unterlagen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Seit dem 8. Juli 2026 müssen Importeure die Zertifikatsdaten bei der Einfuhr im ACE der CBP per eFiling übermitteln, entweder vollständig oder als Verweis auf ein im Product Registry der CPSC hinterlegtes Zertifikat. Das gilt auch für De-minimis-Einfuhren. Für Produkte, die in eine Freizone eingeführt und später zum freien Verkehr oder zur Lagerung angemeldet werden, gilt eine Frist bis zum 8. Januar 2027.

Intervalle für regelmäßige Prüfungen nach 16 CFR 1107.21
SituationHöchstintervall zwischen regelmäßigen Prüfungen
StandardfallMindestens einmal jährlich
Mit einem ProduktionsprüfplanAlle 2 Jahre
Prüfung der fortlaufenden Konformität in einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten LaborAlle 3 Jahre
Wesentliche Änderung des ProduktsErneute Prüfung vor der Zertifizierung des geänderten Produkts (§ 1107.23)

US-Warnhinweise zu Kleinteilen und Tracking-Labels

Nach 16 CFR 1500.19 benötigen Spielzeug und Spiele für Kinder ab 3 bis unter 6 Jahren, die Kleinteile enthalten (Teile, die in den Prüfzylinder nach 16 CFR 1501 passen), den Erstickungsgefahr-Hinweis auf der Verpackung, im Begleitmaterial und in Verkaufsbehältern: „WARNING: CHOKING HAZARD—Small parts. Not for children under 3 yrs.“ mit dem Sicherheitswarndreieck. Für Latexballons, kleine Bälle (Durchmesser 1,75 in / 44,4 mm oder weniger) und Murmeln gelten eigene Hinweise. Die Hinweise müssen auf Englisch abgefasst, zusammenhängend in einem Block, auf der Hauptschauseite und in den vorgeschriebenen Schriftgrößen angebracht sein. Der CPSIA hat sie ab dem 12. Dezember 2008 auf Internetwerbung ausgedehnt; Kataloge und andere Druckmaterialien fallen unter 16 CFR 1500.20.

Nach der Tracking-Label-Leitlinie der CPSC benötigen Kinderprodukte, die am oder nach dem 14. August 2009 hergestellt wurden, soweit praktikabel dauerhafte Unterscheidungsmerkmale auf dem Produkt und seiner Verpackung, die den Hersteller oder Private Labeler, Ort und Datum der Herstellung, Chargen- oder Produktionslosinformationen und weitere Angaben zur Identifizierung der Herkunft zeigen.

US-Grenzwerte für Blei und Phthalate

Chemikalien-Grenzwerte sind ein zentraler Bestandteil jedes CPC. Hier stehen die wichtigsten Grenzwerte; es gibt Ausnahmen und Alternativen, prüfen Sie daher den Regeltext für Ihre Materialien.

Wichtige US-Chemikaliengrenzwerte für Spielzeug und Kinderprodukte
GrenzwertVorschriftGeltungsbereich
100 ppm GesamtbleiCPSIA § 101 (15 U.S.C. 1278a)Zugängliche Bauteile von Kinderprodukten; es gibt Ausnahmen, z. B. für einige Fahrrad- und Elektronikbauteile
90 ppm (0,009 %) Blei16 CFR 1303Farben und Oberflächenbeschichtungen, gemessen im nichtflüchtigen Anteil oder im getrockneten Film
0,1 % je Phthalat16 CFR 1307.3DEHP, DBP, BBP, DINP, DIBP, DPENP, DHEXP, DCHP in Kinderspielzeug und Babyartikeln

Spielzeuganforderungen in EU und USA im Vergleich

Beide Systeme verfolgen ähnliche Sicherheitsziele auf unterschiedlichen Wegen. Die EU setzt auf die eigene Konformitätsbewertung des Herstellers anhand harmonisierter Normen, während die USA für Kinderprodukte eine Prüfung durch Dritte verlangen.

Spielzeuganforderungen in EU und USA im direkten Vergleich
ThemaEUUSA
Zentrales GesetzRichtlinie 2009/48/EG; Verordnung (EU) 2025/2509 ab 1. Aug. 2030CPSA in der Fassung des CPSIA; 16 CFR 1250
Maßgebliche NormReihe EN 71 (harmonisiert, freiwilliger Weg zur Konformitätsvermutung)ASTM F963-23 (verbindlich)
KonformitätsdokumentEU-Konformitätserklärung; DPP nach der VerordnungChildren’s Product Certificate, bei der Einfuhr per eFiling übermittelt
PrüfungBewertung durch den Hersteller; notifizierte Stelle, wo erforderlichVon der CPSC anerkanntes Drittlabor, regelmäßige Wiederholungsprüfung
KennzeichnungCE-KennzeichnungTracking-Label-Angaben auf Produkt und Verpackung
Online-WarnhinweiseKaufrelevante Warnhinweise vor dem Online-Kauf sichtbarKleinteile-Hinweise in Internetwerbung
Lokale PräsenzIn der EU niedergelassener WirtschaftsakteurImporteur zertifiziert importierte Produkte

Online-Angebote und Checkliste für Verkäufer

Für Spielzeug, das online an Verbraucher in der EU verkauft wird, deutet die Struktur der GPSR darauf hin, dass ihr Artikel zum Fernabsatz (Artikel 19) neben den Spielzeugvorschriften gilt; prüfen Sie daher die GPSR-Leitlinien der Kommission. Artikel 19 verlangt, dass das Angebot die Angaben zum Hersteller, die verantwortliche Person, wenn der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist, die Produktidentifikation mit Abbildung sowie die für das Spielzeug geltenden Warn- und Sicherheitshinweise zeigt. Nach der Richtlinie müssen kaufrelevante Warnhinweise wie Altersgrenzen außerdem vor dem Kauf sichtbar sein. In den USA müssen die vorgeschriebenen Erstickungsgefahr-Hinweise in Internetwerbung für die betroffenen Spielzeuge erscheinen.

Die meisten dieser Angaben stehen bereits in Lieferantendokumenten: Prüfberichten, Erklärungen, Zertifikaten und Etiketten-Grafiken. Doc2Shelf extrahiert sie aus Lieferanten-PDFs, erstellt Entwürfe für EU- und US-Erklärungsdokumente und Angebotstexte, in denen fehlende Angaben zur Prüfung markiert sind, und kann DPP-orientierte strukturierte Daten als Vorbereitung für eine nachgelagerte DPP-Umsetzung exportieren. Doc2Shelf prüft kein Spielzeug, bewertet keine Konformität und stellt keine Zertifikate aus.

  1. Bestätigen, dass das Produkt ein Spielzeug (EU) und ein Kinderprodukt (USA) ist, und die Altersgruppe bestimmen.
  2. Die anwendbaren EN-71-Teile und die zitierten Fassungen im aktuellen konsolidierten Beschluss (EU) 2023/740 auflisten.
  3. EU-Konformitätserklärung, Prüfberichte und technische Unterlagen einholen; den EU-Wirtschaftsakteur bestätigen.
  4. Warnhinweise mit „Achtung“, Altersgrenzen und Gefahrenhinweisen in jeder Zielsprache entwerfen.
  5. ASTM-F963-23-Prüfberichte sowie Blei- und Phthalat-Prüfberichte von einem von der CPSC anerkannten Labor beschaffen und das CPC vorbereiten.
  6. eFiling-Daten für jede Einfuhranmeldung einrichten und Zertifikatsunterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren.
  7. Tracking-Labels und Kleinteile-Hinweise auf Produkt, Verpackung und in Angeboten prüfen.
  8. Angebote mit Bildern, Kennungen, CE-Kennzeichnung und vor dem Kauf sichtbaren Warnhinweisen veröffentlichen.
  9. DPP-Daten, chemische Reformulierung und neue Warnhinweis-Layouts vor dem 1. August 2030 planen.

Häufig gestellte Fragen

Wann gilt die neue EU-Spielzeugsicherheitsverordnung?
Die Verordnung (EU) 2025/2509 ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. August 2030, wenn die Richtlinie 2009/48/EG aufgehoben wird. Spielzeug, das vor diesem Zeitpunkt nach der Richtlinie in Verkehr gebracht wurde, darf weiter bereitgestellt werden.
Ist EN 71 verpflichtend?
Harmonisierte Normen sind freiwillig, aber die Anwendung der zitierten EN-71-Teile begründet die Vermutung der Konformität mit den Anforderungen, die sie abdecken. Ohne sie muss der Hersteller die Konformität auf andere Weise nachweisen, was gegebenenfalls eine notifizierte Stelle einschließt.
Ersetzt der digitale Produktpass die EU-Konformitätserklärung für Spielzeug?
Ja, nach der neuen Verordnung. Erwägungsgrund 54 besagt, dass der DPP die nach der Richtlinie verwendete Erklärung ersetzt. Bis die Verordnung am 1. August 2030 gilt, bleibt die Konformitätserklärung das maßgebliche Dokument.
Welche Fassung von ASTM F963 ist in den USA verbindlich?
ASTM F963-23, einbezogen in 16 CFR Part 1250 und seit dem 20. April 2024 wirksam. Entflammbarkeit (Abschnitt 4.2 und Anhang 5) sowie Bestimmungen, die andere Vorgaben der CPSC oder der FDA wiedergeben, sind ausgenommen.
Kann ein CPC auf den hauseigenen Prüfergebnissen eines Lieferanten beruhen?
Nur wenn das Labor, das das Produkt geprüft hat, eine von der CPSC anerkannte Konformitätsbewertungsstelle Dritter ist. Ein Children’s Product Certificate muss auf Prüfungen eines solchen Labors mit regelmäßiger Wiederholungsprüfung beruhen.
Wann wurde das CPSC-eFiling verpflichtend?
Am 8. Juli 2026 für erfasste Produkte, einschließlich De-minimis-Einfuhren. Für Produkte, die aus einer Freizone zum freien Verkehr oder zur Lagerung angemeldet werden, gilt eine Frist bis zum 8. Januar 2027.
Müssen Altershinweise auf der Produktseite stehen?
In der EU müssen Warnhinweise, die die Kaufentscheidung beeinflussen, etwa Mindest- oder Höchstalter, vor dem Kauf sichtbar sein, auch online. In den USA gelten die vorgeschriebenen Kleinteile-Hinweise für Internetwerbung.

Weitere Ratgeber

Lieferanten-PDFs in geprüfte Produktdaten verwandeln

Doc2Shelf extrahiert Produktdaten aus Lieferantendokumenten und erstellt Entwürfe für Listings und Compliance-Dokumente, die Sie prüfen können.

Kostenloses Konto erstellen