Was die GPSR verlangt – als Entwurf zur Prüfung
Für Online-Angebote verlangt Artikel 19 der GPSR den Namen sowie die Post- und elektronische Adresse des Herstellers und Angaben zur Produktidentifikation. Name sowie Post- und elektronische Adresse der verantwortlichen Person sind erforderlich, wenn der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist. Anwendbare Warn- oder Sicherheitsinformationen müssen ebenfalls in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache angezeigt werden.
Doc2Shelf extrahiert verfügbare Felder aus Datenblättern, Sicherheitsdatenblättern und Kennzeichnungsleitfäden, markiert Lücken zur Prüfung und erstellt einen strukturierten GPSR-Entwurf. Vor der Verwendung im Angebot oder Export entscheidet eine Person, welche Felder für das Produkt gelten.
Konsistenz über einen großen Katalog hinweg
GPSR-Arbeit ist im großen Maßstab besonders aufwendig. Doc2Shelf verwendet eine wiederholbare Struktur, hält aber Bedingungen zum Herstellerstandort und produktspezifische Warnungen getrennt. So bleiben geprüfte Sicherheitsinhalte im Katalog konsistent und nachvollziehbar.
Eine manuelle Überprüfung mit Content-Hashing stellt sicher, dass nichts veröffentlicht oder exportiert wird, bevor eine Person bestätigt hat, dass die Sicherheitsinformationen korrekt sind.
Über die GPSR hinaus: Entwürfe für EU- und US-Erklärungen
Die GPSR ist ein Teil des gesamten Compliance-Bildes. Aus denselben geprüften Produktdaten kann Doc2Shelf anwendbare Entwürfe für EU-/US-Konformitätserklärungen, separate Erklärungsetiketten und DPP-orientiertes strukturiertes JSON für eine nachgelagerte Implementierung vorbereiten; eine Person prüft jede Ausgabe anhand der Produkt- und Marktanforderungen.
Was in den GPSR-Informationsblock gehört
Der GPSR-Informationsblock ist ein Listing-Abschnitt, der aus dem Produktdatensatz erstellt wird. Jeder Teil entspricht einem Element aus Artikel 19 oder einer verwandten Anforderung am Produkt, und jeder Teil hat einen typischen Fundort in Lieferantendokumenten. Wer weiß, woher ein Wert üblicherweise stammt, weiß als Prüfer, wo er nachsehen muss.
Die in Artikel 19 Buchstabe c verlangte Produktabbildung ist das Listing-Bild und nicht Teil des Textblocks; prüfen Sie sie daher zusammen mit dem übrigen Listing.
Inhalt des GPSR-Blocks und woher die Daten üblicherweise stammen| Feld des Blocks | Typische Quelle in Lieferantendokumenten | Im Listing angezeigt |
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| Name des Herstellers, Handelsname oder Handelsmarke | Kopf- oder Fußzeile des Datenblatts, Etikettendruckvorlage, Konformitätserklärung, SDS Abschnitt 1 | Ja — Artikel 19 Buchstabe a |
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| Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers | Etikettendruckvorlage, Rückseite der Anleitung, SDS Abschnitt 1, Kontaktseiten des Lieferanten | Ja — Artikel 19 Buchstabe a |
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| Verantwortliche Person in der EU: Name, Postanschrift und elektronische Adresse | Angaben zu Importeur oder Vertreter auf Etiketten, Verpackung oder in einer gesonderten Erklärung des Lieferanten | Wenn der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist — Artikel 19 Buchstabe b |
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| Produkttyp und Kennungen (Modell, Chargen- oder Seriennummernformat, GTIN, SKU) | Titel des Datenblatts und Bestelltabelle, Typenschild, Verpackungsdruckvorlage | Ja — Artikel 19 Buchstabe c |
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| Warn- und Sicherheitshinweise | Sicherheitskapitel der Anleitung, Warnhinweise auf dem Etikett, Gefahren- und Sicherheitshinweise aus dem SDS | Soweit anwendbar — Artikel 19 Buchstabe d |
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| Angaben zum Importeur | Verpackungsdruckvorlage oder der in Ihren Kontoeinstellungen gespeicherte Standardimporteur | Im Listing optional; Artikel 11 Absatz 3 verlangt sie auf dem Produkt, der Verpackung oder in einem Begleitdokument |
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Wie fehlende GPSR-Angaben markiert werden
Lieferantendokumente enthalten selten alles. Lässt sich ein für den Entwurf benötigter Wert in den Dokumenten nicht finden, ist Doc2Shelf darauf ausgelegt, einen sichtbaren Platzhalter statt einer Vermutung zu schreiben – zum Beispiel „[REQUIRED: manufacturer electronic address]“. Platzhalter zeigen dem Prüfer genau, was fehlt und wo es im Block hingehört.
Jede Extraktion hat außerdem einen Konfidenz- und einen Vollständigkeitswert, ein Signal dafür, welche Produkte genauer angesehen werden sollten. Extrahierte Fakten werden mit der Seite und dem Zitat gespeichert, aus denen sie im Lieferanten-PDF stammen.
Nicht jeder Platzhalter bedeutet, dass eine Information rechtlich vorgeschrieben ist. Ist der Hersteller in der EU niedergelassen, sollte ein Platzhalter für die verantwortliche Person entfernt statt ausgefüllt werden, da die gesonderten Angaben zur verantwortlichen Person nur erforderlich sind, wenn der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist. Der Export bietet eine Option, übrig gebliebene Platzhalter zu entfernen; das blendet die Markierung aus, liefert aber nicht die fehlende Information – lösen Sie echte Lücken also zuerst.
Warnhinweise in mehreren Sprachen – Entwürfe zur Prüfung
Artikel 19 Buchstabe d verlangt Warn- und Sicherheitshinweise in einer Sprache, die für Verbraucher leicht verständlich ist und vom Mitgliedstaat bestimmt wird, in dem das Produkt bereitgestellt wird. Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, braucht daher häufig mehrere Sprachfassungen derselben Warnhinweise.
Doc2Shelf kann Listings, einschließlich des GPSR-Blocks, in über 100 Sprachen als prüffertige Entwürfe übersetzen. Eine qualifizierte Prüferin oder ein qualifizierter Prüfer muss jede Übersetzung prüfen, besonders Warnformulierungen, die Sektorvorschriften vorgeben – zum Beispiel müssen Warnhinweise für Spielzeug nach der Spielzeugrichtlinie mit dem Wort „Achtung“ eingeleitet werden. Die Übersetzung begründet keine Konformität, und übersetzte Entwürfe durchlaufen dieselbe Prüfsperre wie das Original.
GPSR-Angaben für einen bestehenden Katalog nachtragen
Die GPSR gilt ab dem 13. Dezember 2024. Nach Artikel 51 dürfen Produkte, die vor diesem Datum nach der alten Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Verkehr gebracht wurden, weiter bereitgestellt werden. Diese Übergangsregel betrifft die Produkte selbst; prüfen Sie in der Verordnung und in den Leitlinien der Kommission, wie die Angebotsinformationen nach Artikel 19 für noch aktive Listings gelten. Die Angaben für diese Listings nachzutragen ist der vorsichtige Weg.
Für einen Nachtrag verarbeitet Doc2Shelf Lieferanten-PDFs in Stapeln von bis zu 500, im Rahmen des Dokumentkontingents Ihres Tarifs. Eine praxistaugliche Reihenfolge:
- Exportieren Sie eine Liste der aktiven, auf die EU ausgerichteten Listings und ordnen Sie jedem seine Lieferantendokumente zu.
- Laden Sie die Dokumente stapelweise hoch und lassen Sie Doc2Shelf Produktdatensätze und GPSR-Blockentwürfe erstellen.
- Prüfen Sie zuerst die Extraktionen mit den niedrigsten Konfidenz- oder Vollständigkeitswerten.
- Lösen Sie Platzhalter auf, bestätigen Sie den Standort des Herstellers und entfernen Sie Felder zur verantwortlichen Person, die nicht zutreffen.
- Geben Sie frei und veröffentlichen Sie dann als Entwürfe in Shopify oder WooCommerce oder exportieren Sie die geprüften Blöcke für andere Kanäle.
Tabellenkalkulation oder Doc2Shelf-Workflow
Viele Teams beginnen die GPSR-Arbeit in einer Tabelle, und für einen kleinen Katalog kann das ausreichen. Der Vergleich unten betrifft den Arbeitsablauf, nicht die Frage, welcher Ansatz konform ist – die Konformität hängt von den Informationen und den Personen ab, die sie prüfen.
GPSR-Angaben vorbereiten: zwei Workflows im Vergleich| Aufgabe | Manuelle Tabelle | Doc2Shelf-Workflow |
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| Daten erfassen | Jemand liest jedes PDF und tippt die Werte in Spalten ein | Werte werden aus hochgeladenen PDFs in einen Produktdatensatz extrahiert |
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| Lücken | Leere Zellen; leicht zu übersehen | Sichtbare [REQUIRED: …]-Platzhalter im Entwurf |
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| Verantwortliche Person | Formel oder manuelle Regel pro Zeile | Der Prüfer bestätigt, ob die bedingten Angaben gelten |
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| Warnhinweise in anderen Sprachen | Separater Übersetzungsprozess | Übersetzte Entwürfe für die qualifizierte Prüfung |
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| Prüfnachweis | Hängt von Ihrem eigenen Prozess ab | Prüfsperre mit Inhalts-Hash; Änderungen machen die Prüfung ungültig |
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| In den Shop bringen | Kopieren und Einfügen oder CSV-Import | Entwurfsprodukte in Shopify oder WooCommerce oder Export |
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| Einrichtung und Flexibilität | Kein neues Tool; beliebiges Spaltenlayout | Ein neues Tool, das man lernen muss; die Struktur folgt dem Datensatz von Doc2Shelf |
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Was Doc2Shelf nicht tut
Doc2Shelf bereitet GPSR-Angaben aus den von Ihnen bereitgestellten Dokumenten vor und strukturiert sie. Mehrere GPSR-Pflichten liegen bei den Wirtschaftsakteuren und können nicht an eine Software abgegeben werden:
- Es führt weder die interne Risikoanalyse durch noch erstellt es die technische Dokumentation des Herstellers.
- Es prüft keine Produkte und beurteilt nicht, ob ein Produkt sicher ist.
- Es ist kein Dienst für verantwortliche Personen oder Bevollmächtigte und kann nicht als Ihr EU-Wirtschaftsakteur fungieren.
- Es führt keine Konformitätsbewertung durch, bringt keine CE-Kennzeichnung an und stellt keine Zertifikate aus.
- Es meldet keine Unfälle oder gefährlichen Produkte über das Safety Business Gateway und führt keine Rückrufe durch.
- Es überprüft nicht, ob Lieferantenangaben zutreffen, und bietet keine Rechtsberatung.